Die Gemeinde Wutach erhebt eine Hundesteuer. Sie beträgt nach der Hundesteuersatzung

  • für den Ersthund 84 Euro pro Jahr,
  • für jeden weiteren Hund 168 Euro pro Jahr.
  • Kampfhund 648 €
  • für jeden weitern Kampfhund 1.296 € pro Jahr.

Die Steuerpflicht entsteht, wenn ein Hund drei Monate alt wird. Die Hundehaltung muss der Stadtkämmerei innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt werden, nachdem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde. Nach Anmeldung erhält der/die Hundebesitzer_in eine Hundesteuermarke, in die eine Nummer eingeprägt ist. Über diese Nummer kann der/die Halter_in ermittelt und sofort informiert werden, falls der Hund einmal aufgefunden wird.

Wer der Gemeinde eine Hundehaltung nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Die wichtigsten Steuer- und Gebührensätze der Gemeinde Wutach:

1.  Steuern

1.1 Realsteuerhebesätze  
  Grundsteuer A 450 v.H.
  Grundsteuer B 350 v.H.
  Gewerbesteuer 340 v.H.
     
1.2 Hundesteuer pro Jahr
  Ersthund 84,00 €
  weitere Hunde jew. 168,00 €
  Kampfhund 648,00 €
  Zwingersteuer 168,00 €
     
1.3 Zweitwohnungssteuer  
  10% der Jahresnettokaltmiete  
     
     

2. Gebühren  

2.1 
Abwasserbeseitigung pro m³
  Schmutzwassergebühr 3,91 €
  Niederschlagswassergebühr je m² gebührenpflichtiger Fläche 0,66 €
       
2.2 Wasserversorgung pro m³  
  Wassergebühren 2,33 €  
  bei Münzwasserzählern (inkl. MWSt.)
2,83 €  
       
  Grundgebühr für Zähler mit Maximaldurchfluss (€/Monat)    
  - 3 und 5 m³/h (Qn 1,5 u. 2,5 bzw. Q3=4)
5,00 €
 
  - 7 und 10 m³/h (Qn 3,5, 5 u. 6 bzw. Q3=10)
10,00 €
 
       
2.3 Entsorgung von Kleinkläranlagen u. geschl. Gruben pro m³  
  Reinigungsgebühr Kleinkläranlage 35,27 €  
  Reinigungsgebühr geschlossene Grube 2,88 €  
  Transportkosten 14,87 €  
  zusätzlich pro Leerung 109,48 €  
       
2.4 Bestattungen    
  a) Bestattungsgebühr    
  1. von Personen ab 10 Jahren
1.300,00 €  
  2. von Personen unter 10 Jahren
500,00 €  
  3. von Urnen in Grabfeldern 450,00 €  
  4. von Urnen in anonymem Grabfeld
360,00 €  
  Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen sowie Sonn- u. Feiertagen 50%  
       
  b) Gebühren für Bestattungsplätze    
  1.1 Kinderreihengrab
400,00 €  
  1.2 Erwachsenenreihengrab 900,00 €  
  1.3 Doppelgrab 1.900,00 €  
  1.4 Dreiergrab 2.400,00 €  
  1.5 Urnengrab 550,00 €  
  1.6 zusätzliche Urne in vorhandenem Erdgrab 300,00 €  
  1.7 Anonymes Urnengrab 550,00 €  

Hier finden Sie ein Merkblatt mit allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer:

 

  pdf Merkblatt Datenschutz Grundverordnung Wutach Steuern (80 KB)

Im Jahr 2011 wurde von der Gemeinde Wutach aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die bisher einheitliche Abwassergebühr wurde getrennt in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Maßstab für die neue Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen bebauten Flächen und die befestigten (versiegelten) Bodenflächen der Grundstücke.