Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2024 bis 2028
In den kommenden Monaten wird die Wahl zu den Schöffinnen und Schöffen durchgeführt, die in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten in der nächsten Amtsperiode von 2024 bis 2028 tätig sein werden. Bewerbungen interessierter Bürgerinnen und Bürger sind ab sofort bei den jeweiligen Wohnsitzgemeinden möglich.
Die Mitwirkung von Schöffen an der Rechtsprechung ist ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit. Ihr kommt als konkrete Umsetzung des Demokratieprinzips große Bedeutung zu. Schöffen sollen die in ihrem täglichen, beruflichen und sozialen Umfeld gewonnenen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen in die Verhandlungen als auch in die gemeinsame Beratung einbringen und damit die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter sinnvoll ergänzen.
Nähere Informationen über das Amt des Schöffen, dessen Rechte und Pflichten sowie die an die Schöffen gestellten Anforderungen und die formalen Bewerbungsvoraussetzungen können dem „Leitfaden für Schöffen“ des Justizministeriums Baden-Württemberg entnommen werden. (siehe auch www.justiz-bw.de oder www.schoeffen-bw.de).
Bewerbungen
Die Schöffenwahl wird von den Gemeinden und Städten durch die Aufstellung von Vorschlagslisten, in denen die Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt werden, vorbereitet. Bürgerinnen und Bürger, die sich für die vielfältige und verantwortungsvolle schöffenrichterliche Tätigkeit interessieren, wird empfohlen, sich umgehend direkt an ihre Wohnsitzgemeinde zu wenden und sich dort um Aufnahme in die genannte Vorschlagsliste zu bewerben.